Zwei Siege für den Sport
In der Veranstaltungsflut des Spitzensports gingen in den letzten Tagen vielfach zwei wichtige Gerichtsentscheidungen fast unter. Dabei waren dies zwei Siege für den Sport, die vor allem juristische Sicherheit für die Zukunft geben.
Kurz vor den Winterspielen in Südkorea ist für den olympischen Sport vor allem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wichtig. Er bestätigte, dass das Doping-Kontrollsystem nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Athleten verstößt. Geklagt hatten französische Verbände und Sportler, die das sogenannte „Whereabouts-System“ nicht hinnehmen wollten. Monate im Voraus müssen die Sportlerinnen und Sportler täglich eine Stunde benennen, in der sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen. Die Straßburger Richter zeigten sich auf der Höhe der Zeit, sie gaben dem sauberen Sport den Vorrang. Bravo!
Anders sehen dies die Rechtsanwälte der Gegenseite, die davon sprechen, dass die Sportler persönliche Rechte verloren haben. Das haben sie, das ist eindeutig, aber im Kampf gegen Doping müssen sie dies hinnehmen, denn sonst kann der Kampf gegen Betrüger nie gewonnen werden. Gut, dies ist ein Kampf, der ewig dauern wird, aber das bisher schärfste Schwert, nämlich die unangemeldeten Dopingkontrollen, würde stumpf werden. Die Doping-Praktiken in Russland lassen grüßen. So dürfen wir darauf hoffen, dass in Pyeongchang (fast) nur saubere Athleten am Start sind, zumindest gut kontrollierte.
Das muss man den Athleten schon zugestehen, dass es nicht angenehm ist, im Voraus zu planen und den Aufenthaltsort zu bestimmen. In Deutschland gibt es absolut unangemeldete Kontrollen, was aber nur möglich ist, wenn die Kontrolleure wissen, wo die Sportler zu finden sind. Diese Einschränkungen der persönlichen Freiheit müssen Spitzensportler hinnehmen.
Das zweite richtungsweisende Urteil fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es stellte fest, dass befristete Arbeitsverträge im Profi-Fußball wirksam sind. Dagegen hatte der frühere Torhüter von Mainz 05, Heinz Müller, geklagt, Er wollte nicht hinnehmen, dass ihn der Trainer in die zweite Mannschaft verbannt hatte und somit dem Torhüter die Chance raubte, eine automatische Verlängerung des Vertrages zu erreichen. Es stand sogar im Raum, ob es so weit gehen würde, dass Profi-Fußballer mit ihren Vereinen quasi Rentenverträge abschließen könnten. Die Richter aber stellten eindeutig fest, dass der Profi-Sport eigenen Gesetzen unterliegt, die mit dem normalen Arbeitsleben nicht zu vergleichen sind. Es liegt an den Profi-Sportler selbst, für eine entsprechende Altersvorsorge Vorkehrungen zu treffen. Gestärkt wurde auch das Recht der Trainer, rein nach sportlichen Gesichtspunkten urteilen zu können. Am Ende erstreitet sich ein Ersatzspieler noch das Recht, dass er aufgestellt werden muss!
Wir sehen, wie überall im Leben, so gibt es auch im Sport immer wieder neue Fallstricke, diesbezüglich dürfen wir froh sein, dass die Richter mit gesundem Menschenverstand geurteilt haben. Angeblich ist das nicht immer der Fall.